Einkommensschutzbrief
im Gegensatz zur Restkreditversicherung ist der Einkommensschutzbrief an keinen Kredit gebunden. Hier können Sie frei Entscheiden wofür Sie die Entschädigungszahlungen verwenden. Bei z.B.:
1. Arbeitslosigkeit
Das Thema „Arbeitslosigkeit“ wird gerade auch aufgrund der jüngsten Vergangenheit mit besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen. Mit dem Einkommensschutzbrief steht hier eine sehr günstige Absicherungsmöglichkeit zur Verfügung In der Tat stellt Arbeitslosigkeit immer noch eine der häufigsten Ursachen für Überschuldung dar. Dies ist nachvollziehbar, wenn man einen Blick auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung wirft. Denn hieraus stehen nur maximal 67% des Nettoverdienstes im Falle einer Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Die sich daraus ergebende Lücke entspricht in der Regel den durchschnittlichen Mietkosten und kann durch Sparen in der Regel nicht aufgefangen werden.
2. Ergänzung zur bestehenden BU/EU-Versicherung
Bei Vielen bietet sich der Einkommensschutzbrief an, um bestehende Lücken im Versicherungsumfang zu schließen oder eine ergänzende Absicherung zu realisieren. Bei vielen BU-/EU-Bestandsverträgen – gerade älteren Datums - finden sich noch Karenzzeiten von mehreren Monaten. Diese leistungsfreien Zeiträume können durch den AU-Baustein des Einkommensschutzbriefes abgedeckt werden können. Dies gilt auch für die Fälle, in denen bis zu einer finalen BU-Einstufungsmöglichkeit keine Leistung erfolgt aber durch Krankheit bereits eine Einkommenseinbuße abgefedert werden muss. Durch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung kann dieser Absicherungsbaustein ohne Risikoprüfungsaufwand einfach ergänzt werden. Auch die ergänzende Absicherung des Bereichs „Arbeitslosigkeit“ bietet einen neuen Gesprächsansatz bei den Kunden, die sich ihrer Verantwortung für eine Risikoabsicherung bewusst sind.
3. Basisabsicherung für „Altfälle“
Wenn bei einer als „unzumutbar“ empfundenen Risikoprüfung oder der Zugehörigkeit zu den teuren Berufsgruppen 3 und 4 keine Absicherung realisiert wurde, können Sie mit dem Einkommensschutzbrief eine Basisabsicherung -mit dem Verzicht auf eine Risikoprüfung- abschließen.
4. Einnahmeabsicherung für Vermieter
Zwar sind Immobilien eine weitgehend sichere Anlage. Dient sie der Kapitalanlage und ist auch noch zum großen Teil fremdfinanziert, so hängt der Ertrag aber im Großen Maße von den regelmäßigen Zahlungen des Mieters ab. Fällt dieser aus, ist nicht nur die Rendite gefährdet, auch die Gesamtfinanzierung und das Vermögen des Eigentümers können in Gefahr geraten. Um hier Sicherheit vor Einkommenseinbußen und damit einhergehenden Zahlungsstörungen bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Mieters zu haben, kann hier über den Einkommensschutzbrief ein deutliches Mehr an Sicherheit erreicht werden. Um im „Fall des Falles“ Zugriff auf die Leistungen zu haben, können diese an den Vermieter abgetreten werden (eine Vorlage für eine Abtretungserklärung finden Sie auf hier).
5. Versicherungs- und Sparbeiträge absichern
Langfristige Verträge (PKV, BU, Fondssparen, etc.) setzen voraus, dass der Kunde stets in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hier kann der Einkommensschutzbrief die gedankliche Entlastung sein. Da auch in schwierigen Zeiten, z.B. während einer Arbeitslosigkeit ausreichend Einkommen zur Verfügung steht um die monatlichen Beiträge aufbringen zu können, können langfristige Verpflichtungen mit einem besseren Gefühl
eingegangen werden.
6. Schutz für bereits bestehende Finanzierungen
Viele bemerken erst nach einiger Zeit, welche Verpflichtung sie mit ihrer Finanzierung eingegangen sind. Sowohl Ratenkredite als auch Baufinanzierungen stehen über lange Zeit als zusätzliche monatliche Ausgabe an. Eine Absicherung über die klassischen Restschuldprodukte ist meist nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder kurz danach möglich. Hier bietet Ihnen der Einkommensschutzbrief eine Möglichkeit die gewünschte Absicherung zu nachträglich abzusichern.